Verfahrensbeistandschaften

für Kinder und Jugendliche

 

"Anwältin des Kindes"

 

In familiengerichtlichen Verfahren bei Trennung und Scheidung, sowie Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung

wird dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, ein  geeigneter Verfahrensbeistand, vom Gericht, zur Seite gestellt.

( nach § 158 Fam FG)

 

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Hompage  der BAG/ Bundesarbeitsgemeinschaft  / Verfahrensbeistandschaft/Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e. V.

Das zuständige Familiengericht ( Wohnort des Kindes/Jugendlichen) beauftragt mich die kindlichen Interessen festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen.

Sobald  mir der entsprechende Gerichtbeschluss zugestellt wurde, habe ich die Möglichkeit, mir  durch Akteneinsicht, einen ersten Eindruck von der aktuellen Situation zu verschaffen.

Der nächste und wichtigste Schritt, ist der persönliche Kontakt.

Wenn möglich suche ich zunächst, nach vorheriger Absprache, das Kind/ den Jugendlichen in seinem persönlichen Umfeld auf. Dies ist in der Regel bei einem Elternteil.

Gleichwohl besteht auch die Möglichkeit, das ich mit den Kindern in meinen "Spielraum" in Kontakt trete.

Zu meinen Aufgaben gehört es zunächst das Kind über das Verfahren zu informieren.

Worum geht es eigentlich?

Wie ist der weitere Verlauf?  Gibt es einen Anhörungstermin (Kindesanhörung) beim Familiengericht und wie läuft dieser ab?

Zielsetzung ist hierbei den Kindern  evtl. Ängste zu nehmen und Unterstützung zu bieten.

Auch der oder ein möglicher Ausgang des Verfahrens wird ggf. thematisiert.

Im zweiten Schritt , wird je nach Alter des Kindes / Jugendlichen, durch Gespräche, spielerischer Mittel, Interaktionsbeobachtungen, Figuren usw. der Wunsch und Wille eruiert.

Wunsch und Wille des Kindes stehen im Vordergrund, dennoch agiere ich nicht nur als "Sprachrohr" , sondern gebe eine fachliche Einschätzung zum "wohlverstandenen Interesse" des Kindes oder Jugendlichen.

Maßstab ist hierbei das Kindeswohl.

Ich sehe mich als Begleiter, Ansprechpartner und Interessenvertreter im familiengerichtlichen Verfahren.

Neben den Erkenntnissen im Kontakt mit dem Kind, sind weiterführende Gespräche mit den Eltern sowie weiteren Bezugspersonen , wie z.b. Erzieherinnen, Lehrer, Betreuer , sinnvoll und ggf. notwendig um sich ein umfassendes Bild machen zu können.

In den "Elterngesprächen"  besteht die Möglichkeit Vorstellungen, Erwartungen und Befürchtungen zu thematisieren.  Diese Informationen können als Grundlage für vermittelnde  Gespräche dienen, um eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten.

Wenn es gewünscht wird, können auch lösungsorientierte, gemeinsame Gespräche der Kindeseltern, in meinen Räumen, angeboten werden.

Nach Abschluss der oben aufgeführten Vorgehensweise, geht eine schriftliche Stellungnahme an das Familiengericht. Bei dem Termin der Kindesanhörung bin ich, zur Unterstützung des Kindes und Jugendlichen, anwesend. An dem Erörterungstermin der weiteren Beteiligten nehme ich ebenfalls teil.

Ein Ergebnis des gerichtlichen Verfahrens, wird dem Kind oder Jugendlichen, ebenfalls nach Absprache mit den weiteren Beteiligten, mitgeteilt.