Begleiteter Umgang

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Aufträge werden angenommen, wenn zu der Überzeugung gelangt wird, dass:

  • die (Wieder) - Herstellung des Kontaktes vom Kind zum getrenntlebenden Elternteil für das Kind eine Bereicherung des Lebensalltags bedeutet und auf Dauer angelegt ist
  •  die Eltern ihrem Kind den notwendigen Schutz und Respekt gewähren
  • die berechtigte Aussicht besteht, das durch Elternberatungen und Mediationsverfahren die  die Eltern in die Lage versetzt werden die Umgangskontakte kindeswohldienlich, eigenverantwortlich umzusetzen

Die Begleitung orientiert sich an den Bedürfnissen der betroffenen Kinder!

 

Neben der Hilfe und Unterstützung für das Kind werden daher gemeinsame und einzelne Elternberatungen angeboten, um die Kommunikation zwischen den Elternteilen (wieder-) herzustellen und sie zu befähigen eigene Umgangskonzepte zu entwickeln.

 

Auftraggeber für die beschriebene Leistung sind Jugendämter ggf. Familiengerichte.